SpielKultur Berlin( Brunnenviertel)e.V.
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Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins SpielKultur Berlin (Brunnenviertel) e.V. (gemäß § 5 der Vereinssatzung).

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 5 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

Der Mitgliedsbeitrag und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.

Die festgesetzten Beträge treten am 26.09.2007 in Kraft.

Jahresbeiträge:

 Beitragsform Mitgliedsform Jahresbeiträge 
 1Erwachsene EUR 24,- 
 2Auszubildende, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studierende, Arbeitslose EUR 12,- 
 3Rentner / Pensionäre EUR 12,- 
 4Fördernde Mitglieder beitragsfrei 
 5Ehrenmitglieder beitragsfrei 

Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für Versicherungen und die GEMA enthalten.

Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum .15.01.jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, haben, ihre Beiträge bis spätestens .15.01 jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins zu entrichten.

Beitragskonto:

Bank: .............................................................................

BLZ: ...............................................................................

Ktn: ................................................................................

Je nach Datum des Vereinseintritts ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag zu entrichten.

Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § 4 der Satzung möglich.

Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am .26. 09. 2007. gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. 09. 2007. in Kraft.


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