Beitragsordnung
Beitragsordnung des Vereins SpielKultur Berlin (Brunnenviertel) e.V. (gemäß § 5 der Vereinssatzung).
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 5 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
Der Mitgliedsbeitrag und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
Die festgesetzten Beträge treten am 26.09.2007 in Kraft.
Jahresbeiträge:
Beitragsform |
Mitgliedsform |
Jahresbeiträge |
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1 |
Erwachsene |
EUR 24,- |
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2 |
Auszubildende, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studierende, Arbeitslose |
EUR 12,- |
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3 |
Rentner / Pensionäre |
EUR 12,- |
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4 |
Fördernde Mitglieder |
beitragsfrei |
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5 |
Ehrenmitglieder |
beitragsfrei |
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Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für Versicherungen und die GEMA enthalten.
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum .15.01.jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, haben, ihre Beiträge bis spätestens .15.01 jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins zu entrichten.
Beitragskonto:
Deutsche Skat-Bank
Kontonummer 4488261
Bankleitzahl 83065408
Je nach Datum des Vereinseintritts ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag zu entrichten.
Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § 4 der Satzung möglich.
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am .26. 09. 2007. gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. 09. 2007. in Kraft.